Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psych)

Gesetzliche Pflicht. Echte Chance. Nachhaltige Veränderung.

Seit 2013 müssen Arbeitgeber psychische Belastungen systematisch erfassen (§5 ArbSchG). Wir machen daraus mehr als eine Pflichtübung: Ein partizipativer Prozess, der Ihre Mitarbeitenden zu Beteiligten macht und echte Verbesserungen anstößt.

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Warum die GBU Psych kein bürokratischer Papiertiger sein sollte

Viele Unternehmen kennen das: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird als lästige Pflicht wahrgenommen. Ein Fragebogen wird verschickt, die Ergebnisse verschwinden in einer Schublade, passieren tut – wenig bis nichts.

Dabei zeigen die Zahlen deutlich: Psychische Belastungen sind der Kostentreiber Nr. 1 bei Arbeitsunfähigkeit.

📊 Was die Forschung sagt:

  • 276 Fehltage pro 100 Versicherte aufgrund psychischer Erkrankungen (DAK-Gesundheitsreport 2024)
  • Anstieg um 48% seit 2011 – Tendenz steigend
  • Jeder 5. Fehltag geht auf psychische Belastungen zurück
  • Ø 40 Tage dauert eine Krankschreibung bei psychischen Diagnosen (vs. 13 Tage bei körperlichen Erkrankungen)
  • 3-6 Monate Vorlaufzeit haben messbare psychische Belastungen, bevor sie zu Ausfällen führen

Quellen: DAK-Gesundheitsreport 2024, IGES Institut 2024, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Das bedeutet: Wer psychische Belastungen frühzeitig erkennt und systematisch abbaut, gewinnt Zeit, spart Kosten und stärkt sein Team nachhaltig.

Gut zu wissen: Die GBU Psych ist keine einmalige Aktion, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Sie muss bei wesentlichen Änderungen (Umstrukturierung, neue Technologien, Personalwechsel) und spätestens alle 3-5 Jahre aktualisiert werden.


Die rechtliche Basis: kurz und klar

Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 sind Arbeitgeber verpflichtet, auch psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen (§5 ArbSchG).

Was genau ist gefordert?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber:

  1. Gefährdungen ermitteln – Welche psychischen Belastungen gibt es?
  2. Beurteilen – Wie stark wirken sie? Wo besteht Handlungsbedarf?
  3. Maßnahmen festlegen – Was wird konkret verändert?
  4. Wirksamkeit überprüfen – Haben die Maßnahmen geholfen?
  5. Dokumentieren – Prozess und Ergebnisse transparent festhalten
GBU Psych Prozess - 5 Schritte Kreislauf

Der GBU Psych Prozess

5 Schritte gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz

Kontinuierlicher Prozess 1 Gefährdungen ermitteln 2 Belastungen beurteilen 3 Maßnahmen festlegen 4 Wirksamkeit überprüfen 5 Prozess dokumentieren

📋 Gesetzliche Grundlage: § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Wichtig: Alle 5 Schritte sind verpflichtend! Eine bloße Mitarbeitenden-Befragung ohne Maßnahmen, Umsetzung und Evaluation ist nicht gesetzeskonform.

Hinweis: Der Prozess muss bei wesentlichen Änderungen wiederholt werden und sollte alle 3-5 Jahre aktualisiert werden.

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