Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz nach §5 ArbSchG

Psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit ist auf dem Vormarsch

In den letzten Jahrzehnten ist eine massive Zunahme der Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund psychischer Beschwerden zu beobachten. Die Anforderungen unserer schnelllebigen Zeit, massive Veränderungsprozesse und nicht zuletzt die Corona-Pandemie führen oft zu einer Überbelastung von Mitarbeitern, die in Erkrankungen wie Burnout, Depressionen und psychosomatischen Beschwerden münden kann.

Das Arbeitsschutzgesetz sieht darum seit 2014 verpflichtend die Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz vor – kurz GBPsych.

Der Prozess der GBPsych bringt enorme Chancen für Unternehmen mit sich. Wird die Gefährdungsbeurteilung zielführend, lösungsorientiert und nachhaltig gestaltet, profitieren Mitarbeiter wie Unternehmen von einer Verbesserung der Arbeitszufriedenheit und Motivation.

Durch unsere umfangreiche Expertise auf diesem Gebiet sind wir der ideale Ansprechpartner für die Planung und Durchführung einer GBPsych. 


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