Gesetzliche Pflicht. Echte Chance. Nachhaltige Veränderung.
Seit 2013 müssen Arbeitgeber psychische Belastungen systematisch erfassen (§5 ArbSchG). Wir machen daraus mehr als eine Pflichtübung: Ein partizipativer Prozess, der Ihre Mitarbeitenden zu Beteiligten macht und echte Verbesserungen anstößt.
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Warum die GBU Psych kein bürokratischer Papiertiger sein sollte
Viele Unternehmen kennen das: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird als lästige Pflicht wahrgenommen. Ein Fragebogen wird verschickt, die Ergebnisse verschwinden in einer Schublade, passieren tut – wenig bis nichts.
Dabei zeigen die Zahlen deutlich: Psychische Belastungen sind der Kostentreiber Nr. 1 bei Arbeitsunfähigkeit.
📊 Was die Forschung sagt:
- 276 Fehltage pro 100 Versicherte aufgrund psychischer Erkrankungen (DAK-Gesundheitsreport 2024)
- Anstieg um 48% seit 2011 – Tendenz steigend
- Jeder 5. Fehltag geht auf psychische Belastungen zurück
- Ø 40 Tage dauert eine Krankschreibung bei psychischen Diagnosen (vs. 13 Tage bei körperlichen Erkrankungen)
- 3-6 Monate Vorlaufzeit haben messbare psychische Belastungen, bevor sie zu Ausfällen führen
Quellen: DAK-Gesundheitsreport 2024, IGES Institut 2024, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Das bedeutet: Wer psychische Belastungen frühzeitig erkennt und systematisch abbaut, gewinnt Zeit, spart Kosten und stärkt sein Team nachhaltig.
Gut zu wissen: Die GBU Psych ist keine einmalige Aktion, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Sie muss bei wesentlichen Änderungen (Umstrukturierung, neue Technologien, Personalwechsel) und spätestens alle 3-5 Jahre aktualisiert werden.
Die rechtliche Basis: kurz und klar
Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 sind Arbeitgeber verpflichtet, auch psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen (§5 ArbSchG).
Was genau ist gefordert?
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber:
- Gefährdungen ermitteln – Welche psychischen Belastungen gibt es?
- Beurteilen – Wie stark wirken sie? Wo besteht Handlungsbedarf?
- Maßnahmen festlegen – Was wird konkret verändert?
- Wirksamkeit überprüfen – Haben die Maßnahmen geholfen?
- Dokumentieren – Prozess und Ergebnisse transparent festhalten
Der GBU Psych Prozess
5 Schritte gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz
📋 Gesetzliche Grundlage: § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Wichtig: Alle 5 Schritte sind verpflichtend! Eine bloße Mitarbeitenden-Befragung ohne Maßnahmen, Umsetzung und Evaluation ist nicht gesetzeskonform.
Hinweis: Der Prozess muss bei wesentlichen Änderungen wiederholt werden und sollte alle 3-5 Jahre aktualisiert werden.
